Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge zwischen Eurotours Ges.m.b.H, Kirchberger Str. 8, 6370 Kitzbühel, Österreich, (nachfolgend „Eurotours Österreich“) und Ihnen („Kunde“).
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Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und Eurotours Österreich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen. Durch die Abgabe eines Angebots oder der Annahme eines von Eurotours Österreich abgegebenen Angebots erklären Sie sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Eurotours Österreich stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  1. Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie Eurotours Österreich den Abschluss eines Reisevertrags an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Eurotours Österreich für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen zustande. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen.
  3. Weicht die Reisebestätigung von Ihrem Angebot ab, handelt es sich um ein neues Vertragsangebot. An dieses ist Eurotours Österreich sieben Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann mit rechtzeitigem Zugang Ihrer ausdrücklichen Annahmeerklärung oder durch Begleichung einer Anzahlung zustande.
  4. Reisevermittler und Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, vom vereinbarten Reisevertrag abweichende Vereinbarungen zu regeln oder Zusicherungen abzugeben.
  5. Orts- und Hotelprospekte Dritter sind nur dann für Eurotours Österreich verbindlich, wenn sie ausdrücklich zum Gegenstand der Leistung gemacht werden, etwa durch Aufnahme in die Reiseausschreibung.
  1. Zur Absicherung der Kundengelder hat Eurotours Österreich eine Insolvenzversicherung bei AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Reisebestätigung.
  2. Mit Erhalt der Reisebestätigung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben worden ist und die Reise von Eurotours Österreich nicht mehr aus dem in § 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung sind gem. § 651k BGB insolvenzgesichert.
  3. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht vier Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Service. Wir bitten Sie, Ihre Reiseunterlagen sofort auf Abweichungen zu überprüfen.
  4. Die Zahlung hat gegenüber Eurotours Österreich zu erfolgen. Eurotours Deutschland ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
  5. Sie können die Zahlung per Kreditkarte (VISA, MasterCard), Sofortüberweisung oder Vorkasse vornehmen.
  6. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann Eurotours Österreich von dem Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Eurotours Österreich kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß § 4 Abs. 5 dieser Allgemeinen Reisebedingungen verlangen.
  1. Sie haben bis zum Reisebeginn das Recht, dass ein Dritter an Ihrer statt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eurotours Österreich kann dem widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für den Wechsel des Reisenden wird Ihnen von Eurotours Österreich eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 20,- berechnet. Zusätzlich können gegenüber Leistungsträgern, etwa der Fluggesellschaft bei Linienflügen, Entgelte von bis zu EUR 300,- anfallen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an unseren Service. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Vertragsübertragung keine oder geringere Kosten entstanden sind.
  2. Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Eurotours Österreich oder der buchenden Stelle zu erklären. Dies sollte im Interesse des Kunden unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen.
  3. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und die Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Eurotours Österreich oder der Buchungsstelle. In diesem Fall verliert Eurotours Österreich den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen ist Eurotours Österreich berechtigt, soweit der Rücktritt der Reise nicht von Eurotours Österreich zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis und der jeweiligen Reiseleistung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Hierbei sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
  4. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung:

    1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)

    bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................10%
    ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt.........................25%
    ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt.........................50%
    ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt.............................65%
    ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt............85%
    des Reisepreises.

    2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)
    bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................10%
    ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt........................15%
    ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt........................20%
    ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt............................30%
    ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt...........45%
    des Reisepreises.
  5. Es ist Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die von Eurotours Österreich in der im Einzelfall anzuwenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
  6. Eurotours Österreich ist es unbenommen, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Eurotours Österreich verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
  1. Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  1. Ein Anspruch des Kunden auf Änderung der vereinbarten Reiseleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Als Umbuchung gilt insbesondere die Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft und der Beförderung. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, fallen Kosten nach Maßgabe des § 4 Abs. 5 dieser Allgemeinen Reisebedingungen an. Bei bloß geringfügigen Änderungen kann stattdessen ein niedrigeres Bearbeitungsentgelt anfallen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an unseren Service.
  2. Eurotours Österreich ist zu Änderungen wesentlicher Reiseleistungen berechtigt, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig werden und von Eurotours Österreich nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Änderungen der Reiseleistungen werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Handelt es sich um erhebliche Änderungen oder sind Ihnen diese unzumutbar, erhalten Sie das Recht zur unentgeltlichen Umbuchung oder zum unentgeltlichen Rücktritt. Eventuelle Gewährleistungsrechte oder anderweitige Rücktritts- und Kündigungsrechte werden hiervon nicht berührt.
  1. Eurotours Österreich kann bei Nichterreichen der gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens drei Wochen vor geplantem Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet.
  2. Sollte bereits vorher erkennbar sein, dass die Reise mangels Teilnehmer nicht stattfinden wird, werden Sie von Eurotours Österreich umgehend informiert.
  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Eurotours Österreich als auch Sie den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
  2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
  1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Eurotours Österreich kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  2. Ist die Reise mangelhaft, kann der Reisepreis gemindert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, diesen Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die in der Reisebestätigung genannten Stelle oder den örtlichen Reiseleiter, oder, soweit nicht erreichbar, an den Leistungsträger oder an Eurotours Österreich bzw. die örtliche Vertretung.
  3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Eurotours Österreich dem Mangel nach pflichtgemäßer Anzeige nicht innerhalb angemessener Frist abhilft, den Reisevertrag kündigen.
  4. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Eurotours Österreich erkennbareren Grund nicht zuzumuten ist.
  5. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Eurotours Österreich verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
  6. Wird der Vertrag danach beendet, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden in diesem Fall nur eine Entschädigung für die bereits erbrachten und noch zu erbringenden Reiseleistungen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Beendigung des Vertrags für Sie kein Interesse haben.
  7. Es wird dringend empfohlen, Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report – P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen in der Regel ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt ist. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Eurotours Österreich anzuzeigen.
  1. Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Eurotours Österreich nicht zu vertreten hat. Sie können Schadensersatz auch für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt ist.
  2. Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird die vertragliche Haftung von Eurotours Österreich auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Eurotours Österreich für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  3. Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
  4. Diese Haftungsbeschränkung gilt je Kunde und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Eurotours Österreich geltend zu machen.
  2. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  3. Ansprüche des Reisenden nach den § 651c bis § 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Eurotours Österreich oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Eurotours Österreich oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Alle übrigen Ansprüche nach den § 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
  5. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
  1. Eurotours Österreich informiert Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Es wird davon ausgegangen, dass in der Person des Reisenden keine Besonderheiten vorliegen wie z. B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit.
  2. Sie sind für die Einhaltung aller die Durchführung der Reise betreffenden Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für die Beschaffung und Mitführung der für die Reise nötigen Dokumente und für die Vornahme eventuell erforderlichen Impfungen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, außer Eurotours Österreich hat eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation zu verantworten.
  3. Informieren Sie sich bitte über geltende Zoll- und Devisenvorschriften.
  1. Eurotours Österreich ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrunternehmen bei der Buchung noch nicht fest, unterrichtet Eurotours Österreich Sie über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s), welche(s) die betreffenden Flüge tätigen werden bzw. wird. Sobald die Identität des ausführenden Luftfahrunternehmens feststeht, werden Sie darüber entsprechend informiert. Bei einem Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens werden Sie ebenfalls unverzüglich informiert.
  2. Eine Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, finden Sie hier.
  1. Auf diese Allgemeinen Reisebedingungen sowie auf Verträge zwischen dem Kunden und Eurotours Österreich findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Eurotours Österreich München I.
  3. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Es ist seitens der EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) geschaffen worden. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Reiseveranstalter Eurotours GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Die Eurotours Ges.m.b.H. ist durch eine Garantie der Erste Group Bank AG (Garantieerklärung Nr. 618418) für den Insolvenzfall abgesichert. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Telefon +43 1 3172500. Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt eines der in § 1 Abs 3 PRV genannten Ereignisse binnen 8 Wochen beim Abwickler anzumelden.

Kundengelder dürfen nicht früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Reiseende entgegengenommen werden. Eine früher als 20 Tage vor Reiseantritt zu leistende Anzahlung darf 20% des Reisepreises nicht übersteigen.

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung und Insolvenzabsicherung finden Sie unter www.gisa.gv.at/abfrage unter GISA-Zahl 21907890.


Änderungen, Druckfehler und Verfügbarkeit der Angebote vorbehalten.

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