Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Alle Reisenden müssen innerhalb von 3 Tagen vor Ankunft die Thailand Digital Arrival Card unter folgendem Link auszufüllen:
https://tdac.immigration.go.th/arrival-card/#/home.
Ausgenommen sind nur Reisende, die in Thailand umsteigen oder sich im Transit befinden, ohne die Passkontrolle zu passieren.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Dies kann eine Kopie der Geburtsurkunde sein.
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Bei Ankunft beachten:
Reisende sind verpflichtet, ihren Pass inklusive Visum bzw. Einreisestempel (oder eine Kopie davon) stets mit sich zu führen.
Hinweis zu E-Zigaretten:
Einfuhr, Besitz und Nutzung von elektronischen Zigaretten o.Ä. und das dazugehörige Equipment sind verboten. Bei Verstoß ist mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen.
Fr.. 02.05.2025